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Marty Getränke AG - Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Sortiment
    Wir bieten ein umfangreiches und vielfältiges Sortiment an Bieren, Mineralwasser, Weinen, Spirituosen und Festmaterial an. Unser Angebot wird laufend aktualisiert und erweitert, um den Bedürfnissen unserer Kundschaft gerecht zu werden. Eine aktuelle Übersicht über das verfügbare Sortiment erhalten registrierte Kunden über den persönlichen Online-Zugang oder auf https://www.martygetraenke.ch/sortiment

    Die Zusammenstellung des Sortiments erfolgt durch den Kunden. 
    Auf Wunsch unterstützen wir gerne bei der Zusammenstellung und der Mengenberechnung. 

    Produkte, die speziell für den Kunden bestellt werden und nicht zum Standardsortiment gehören, sind vom Rückgaberecht ausgeschlossen.

    Jahrgangswechsel bei Champagner und bei Weinen sind nicht ausgeschlossen.
     

  2. Vertragsabschluss
    Ein Vertrag zwischen dem Kunden und der Marty Getränke AG kommt durch schriftliche Bestätigung, Lieferung, Zahlung oder auch durch mündliche Vereinbarung zustande, sofern diese eindeutig dokumentiert oder durch beidseitiges Verhalten bestätigt wird.


    Als schriftliche Bestätigung gelten auch Mitteilungen per E‑Mail oder anderen gängigen elektronischen Kommunikationsmitteln, sofern eindeutig erkennbar ist, von wem die Erklärung stammt.
     

  3. Widerrufsrecht / Stornierung
    ​Die Berechnung erfolgt auf Basis des bestätigten Auftragsvolumens und bereits getätigter Vorbereitungen.

    • Bis 14 Tage vor dem Anlass: kostenfreie Stornierung

    • 13 bis 4 Tage vor dem Anlass: Wir behalten uns vor, 50% des Auftragsaufwands zu verrechnen

    • Ab 3 Tagen vor dem Anlass: Wir behalten uns vor, 100% des Auftragsaufwands zu verrechnen
       

  4. Bestellungen
    Für Kunden mit regelmässigem Tourenplan: Bestellung bis spätestens 11:00 Uhr am Vortag.
    Für Anlässe: Bestellung mindestens 14 Tage vor dem Anlass.


    Seltene oder speziell gewünschte Produkte erfordern eine längere Vorlaufzeit. Wir empfehlen,
    solche Artikel frühzeitig zu bestellen, bzw. mit uns Kontakt aufzunehmen.

    Jede Bestellung wird mit einem Lieferschein bestätigt. Dieser ist innerhalb von zwei Tagen zu prüfen. Erfolgt keine Rückmeldung, gilt der Lieferschein als genehmigt und die Bestellung wird entsprechend verarbeitet.

    Für kurzfristige Bestellungen oder Bestell-Änderungen behalten wir uns vor, eine Aufwandgebühr zu verrechnen. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem zusätzlichen organisatorischen Aufwand sowie der Verfügbarkeit der gewünschten Produkte oder Leistungen.

     

  5. Verfügbarkeit
    Alle Angebote und Lieferungen erfolgen unter Vorbehalt der Verfügbarkeit.
    Produkte, insbesondere Spezialitäten oder saisonale Artikel, können kurzfristig nicht lieferbar sein. Die Marty Getränke AG behält sich vor, gleichwertige Ersatzprodukte anzubieten und/oder Teillieferungen vorzunehmen. Ein Anspruch auf Lieferung bestimmter Jahrgänge, Marken oder Mengen besteht nicht.

     

  6. Abholung
    Bei Kleinanlässen bitten wir um Abholung der Bestellung vor Ort.
    Vorteile: tiefere Preise, flexible Abholzeiten, vorgekühlte Getränke nach Wunsch.
     

  7. ​Lieferungen und Rücknahme
    Lieferungen erfolgen werktags zwischen 08:00 und 17:00 Uhr. Lieferungen ausserhalb des Einzugsgebiets werden mit einer zusätzlichen Fahrzeitpauschale verrechnet.

    Fixe Lieferzeiten können nicht garantiert werden. Die avisierte Lieferzeit wird der zuvor benannten Kontaktperson bekanntgegeben. Diese muss erreichbar sein, um eine reibungslose Lieferung zu gewährleisten.
    Mit Stammkunden kann eine regelmässige Lieferzeit vereinbart werden; diese wird individuell festgelegt.

    Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Produkte unmittelbar nach Erhalt zu prüfen. Beanstandungen hinsichtlich Menge, Zustand oder Qualität sind innerhalb von zwei Werktagen schriftlich oder mündlich mitzuteilen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach Wahl der Marty Getränke AG eine Ersatzlieferung oder Gutschrift. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.

    Festlieferungen erfolgen gemäss Auftragsbestätigung, ebenerdig und auf festem Untergrund.
    Die Feinverteilung vor Ort obliegt dem Veranstalter.

    Nur einwandfreie, trockene, saubere und originalverpackte Gebinde werden zurückgenommen. 
    Nicht rücknahmefähige Gebinde, die dennoch retourniert wurden, können innerhalb von
    10 Werktagen bei der Marty Getränke AG vor Ort abgeholt werden. Nach Ablauf dieser Frist wird die Ware fachgerecht entsorgt.

     

  8. Pfandregelung
    Pfandpflichtige Gebinde (z. B. Mehrwegflaschen, Harassen) werden gemäss den gesetzlichen Vorgaben der Schweiz und den Branchenrichtlinien verrechnet. Es werden ausschliesslich Mehrweggebinde von Herstellern zurückgenommen, mit denen die Marty Getränke AG zusammenarbeitet.
    Nicht rückgabefähige oder beschädigte Gebinde sind vom Pfand ausgeschlossen. Die Pfandbeträge sind auf der Rechnung separat ausgewiesen.

     

  9. Miete Fest- und Kühlmobiliar
    Die Mietkosten beziehen sich auf den vereinbarten Veranstaltungszeitraum. Bei wiederkehrenden Veranstaltungen oder längerer Mietdauer behalten wir uns vor, einen angepassten Verkaufspreis zu berechnen. Die Mietkosten beinhalten keine Reinigung.


    Unsere Kühlwagen und -schränke dienen ausschließlich der Getränkekühlung. Die maximale Kühltemperatur beträgt 8 °C und ist für die Lagerung von Lebensmitteln nicht geeignet.

    Getränke nie direkt auf den Kühlwagenboden stellen, sondern immer auf die bereitgestellten Euro-Paletten. Der Boden wird durch Kondenswasser feucht und beschädigt Kartonverpackungen, die in diesem Zustand nicht mehr gutgeschrieben werden können.


    Strombedarf
    Kühlwagen gross (LKW)    380 Volt / mind. 32 Ampère / Anlaufstrom 40 Ampère
    Kühlwagen klein                220 Volt / mind. 8 Ampère / Anlaufstrom 10 Ampère
    Kühlbox / Kühlschrank     220 Volt
    Durchlaufkühler                220 Volt

     

    • Probleme mit Kühlgeräten:

      • In 95% der Fälle bei Kühlproblemen liegt es an zu wenig Strom oder an zu wenig Ampère!(Fritteuse, Pressmulde am gleichen Anschluss etc.).

      • Zu viel Bewegung - Kühlwagen oder -schrank ist immer wieder offen / geöffnet.

      • Eine falsche Befüllung des Kühlschranks verhindert die notwendige Luftzirkulation. 
        Ein Kühlschrank braucht im Inneren Platz für die Luftzirkulation. Prall gefüllte Kühlschränke können nicht ausreichend kühlen.

      • Zu heisse Aussentemperatur.
         

    • Durchlaufkühler:
      Unsere Durchlaufkühler werden nach jedem Fest gereinigt und gewartet. Wenn das Bierzapfen nicht gelingt, sind vielfach folgende Gründe ausschlaggebend:

      • Zu viel Schaum: 
        Glas beim Einschenken zu wenig geneigt. Fliessgeschwindigkeit zu hoch.

      • Zu wenig Schaum:
        Bier zu warm, Gläser schmutzig oder zu viel Spülmittel.

      • Bier zu warm:
        Durchlaufkühler muss mindestens 2 Std. vor Gebrauch an den Strom angeschlossen werden oder Durchlaufkühler hat seitlich zu wenig Platz für Frischluftzufuhr und Warmluftabfuhr.

      • Bier fliesst nicht:
        Kleiner Hebel für Fliessgeschwindigkeit wurde versehentlich verstellt.​ Kohlensäure-Flasche muss eine Vierteldrehung offen sein.
         

  10. Reinigung und Ordnung
    Alle Lieferungen und Leihgegenstände werden in einwandfreiem, gereinigtem und gebrauchsfertigem Zustand bereitgestellt. Der Veranstalter ist verpflichtet, sämtliches Mobiliar und alle Leihgegenstände sorgfältig zu behandeln und vollständig sowie gereinigt im ursprünglichen Zustand zurückzugeben. Verkleben, Bemalen oder Überdecken der Leihgegenstände ist untersagt.

    Die Buffettheken sind ausschliesslich zur Getränkeausgabe vorgesehen. Übermässige Verschmutzungen werden mit einem Reinigungsaufwand verrechnet.
    Leihgläser sind gereinigt zurückzugeben; notwendige Nachreinigungen werden nach effektivem Aufwand berechnet.
    Zusätzliche Reinigungsarbeiten, Aufräumarbeiten oder Umsortieren werden ebenfalls nach Aufwand verrechnet.

    Verluste oder Schäden werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Ein Regress auf den Verursacher liegt beim Veranstalter.

     

  11. Entsorgung von Altglas (Einweg)
    Kunden verpflichten sich, Altglas nach Möglichkeit selbstständig zu entsorgen. Erfolgt die
    Entsorgung von Altglas durch die Marty Getränke AG, wird diese Dienstleistung nach effektivem Aufwand in Rechnung gestellt.

     

  12. Nachlieferungen / Pikettdienst
    Pikettbestellungen sind nach Vereinbarung bis max. 23.00 Uhr möglich.
     

  13. Kleinmengenzuschlag
    Bei einem Gesamtverbrauch unter CHF 150.00 (exklusiv Mobiliar) wird ein Kleinmengenzuschlag von 
    CHF 100.00 zuzüglich MwSt. verrechnet.

     

  14. Preise
    Es gilt die aktuelle Preisliste von Marty Getränke AG.
    Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer (MwSt.) und exklusive vorgezogener Recyclinggebühr (vRG), sofern diese gesetzlich vorgeschrieben ist. Die vRG wird gemäss den jeweils gültigen Bestimmungen separat ausgewiesen und verrechnet.

    Preise auf unserer Homepage oder auf unserer Online Plattform "OrderLion" sind unverbindlich.

     

  15. Preisanpassungen
    Die Marty Getränke AG orientiert sich an den Preisempfehlungen der Hersteller. Bei Lieferungen gelten die Preise zum Zeitpunkt der Lieferung. Allfällige Preisänderungen zwischen Angebot und Anlass, insbesondere solche seitens der Hersteller, bleiben vorbehalten.
     

  16. Aktionen
    Aktionen gelten ausschließlich für ausgewählte Kunden und solange Vorrat

    • Cent-Off gilt pro Einheit oder Verpackungseinheit (wird angegeben)

    • Das Lieferdatum ist massgeblich für den Aktionszeitraum

    • Aktionen werden auf allen Lieferdokumenten gekennzeichnet und auf der Rechnung abgezogen

    • Aktionen, Rabatte und Vergünstigungen sind nicht kumulierbar

    • Es sind keine Barauszahlung von Aktionen möglich

    • Aktionen werden frühzeitig über verschiedene Kanäle veröffentlicht
       

  17. Vertraulichkeit
    Die Geschäftsparteien behandeln alle Preisangaben, Aktionen und Informationen im Angebot vertraulich. Die Vertraulichkeit ist schon vor Beginn des Vertragsabschlusses zu wahren und bleibt nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen. Vorbehalten bleiben gesetzliche Aufklärungspflichten.

     

  18. Bezahlung
    - Bei Abholung erfolgt die Zahlung sofort oder nach Verbrauch.
    - Bei Lieferung ist die Rechnung innert 14 Tagen zahlbar.
    - Bei Erstbestellungen oder besonderen Fällen behalten wir uns eine Anzahlung vor. In bestimmten Fällen erwarten wir eine sofortige Zahlung bei Lieferung.


    Die Zahlungsfrist für Stammkunden liegt bei 30 Tagen und kann individuell angepasst werden.
     

  19. Eigentumsvorbehalt
    Gelieferte Getränke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Marty Getränke AG. Leihgegenstände verbleiben dauerhaft im Eigentum der Marty Getränke AG.

     

  20. Haftungsausschuss
    Für Schäden durch Lieferverzögerungen, technische Ausfälle oder höhere Gewalt wird keine Haftung übernommen. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt vorbehalten.

     

  21. Versicherung
    Die Versicherung liegt in jedem Fall beim Veranstalter.

     

  22. Datenschutz
    Die Marty Getränke AG verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Details zur Datenverarbeitung, zu Betroffenenrechten und zur Datensicherheit finden sich in unserer Datenschutzerklärung.

     

  23. Gerichtsstand und Rechtswahl
    Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist 6418 Rothenthurm SZ.

     

  24. Aktualisierung
    Diese AGB unterliegen laufenden Anpassungen und können jederzeit ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Vereinbarung gültige Fassung.


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01.01.2026 und ersetzen alle bisherigen Versionen.

Marty Getränke AG
Altmattstrasse 2
6418 Rothenthurm

 

T +41 41 838 14 37

info@martygetraenke.ch

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